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Grobplanung und Nutzungsvereinbarung

Die Planung des Gebäudes inklusive der Detailplanung für die Abdichtung der erdberührenden Bauteile ist Teil des Aufgabenbereiches des Bauherrn und seiner Planer. Des Weiteren ist nach WU Richtlinie der Architekt für die Gebrauchstauglichkeit und damit auch nachfolgend für die Planung der Abdichtung der erdberührenden Bauteile verantwortlich. Die frühzeitige Klärung der Details und der Nutzungsvereinbarung zusammen mit den Fachberatern der vistona gmbh hilft dem Bauherrn/Architekten bei der Kostenplanung und dem zeitlichem Ablauf der Ausführung.

Den größten Teil der Schäden am Bau resultiert aus den Defekten bei den Abdichtungen. Schäden durch Wasser sind meist kostenaufwendig in der Sanierung und führen zu starken Nutzungsbeeinträchtigungen des Gebäudes. Die gebrauchstaugliche Konstruktion der Bauteile unter Geländeoberkante bedarf somit besonderer Aufmerksamkeit um dauerhaft wasserundurchlässig zu sein. Die Nutzungsklasse ist für die Fachplanung der vistona gmbh dabei ein wichtiger Faktor um bei der Planung und Ausführung den entscheidenden Erfolg zu gewährleisten.

Aus langjähriger Erfahrung besteht häufig Unsicherheit auf Seiten der Planung beim Entwurf und Beurteilung von Abdichtungskonzepten und deren Details. Dadurch wird die Planung häufig fälschlicherweise an die Bauunternehmung übertragen. Bei den Bauunternehmern setzt sich diese Unsicherheit fort und mit einer unzulänglichen Planung wird die Ausführung auf der Baustelle zum Lotteriespiel. 

Die Wirtschaftlichkeit darf nicht zu Lasten der Anforderungen gehen. Die Fachplaner der vistona gmbh zeigen bei der Beratung verschiedene Konzepte auf und daraus ergeben sich meist mehrere Varianten. Insbesondere die Wetterabhängigkeit, Sanierbarkeit und die mögliche Nutzung auch bei wechselnden Wasserständen ist dabei zu beachten.

Das geologische Gutachten

Mit einer Baugrunduntersuchung umgeht der Bauherr spätere ungewollte Überraschungen beim Aushub. Bei dieser Untersuchung sind mindestens folgende Angaben nötig:

  • Stehendes oder temporäres Wasser  - die Art der Wasserbeanspruchung
  • Die Grundwasserhöhe (Bemessungswasserstand)
  • Schichtenaufbau des Baugrundes mit Durchlässigkeitsbeiwerten
  • Gibt es betonangreifende Mineralien im Erdreich oder Grundwasser

Gibt es keine exakten Zahlen zur Grundwasserhöhe, so ist der Bemessungswasserstand mit der Geländeoberkante zugrunde zu legen. Gebäudeöffnungen, wie z.B. Fenster/Türen, Durchdringungen etc., welche unterhalb des Bemessungswasserstands liegen, müssen mit in die Konzeption der Weißen Wanne einbezogen werden. Zusätzlich sind Kellerabgänge, Lichtschächte und deren Entwässerung ein wichtiger Bestandteil der Abdichtung und zwingend bei der Planung mit einzubeziehen.

Durchdringungen, Fugen und Anschlüsse

Undichtigkeiten in Konzepten der Weißen Wanne resultieren meist auf fehlerhaft geplante und/oder ausgeführte:

  • Durchdringungen / Einbauteile
  • Lichtschächte
  • Fugenabdichtungen
  • Sollrissquerschnitte
  • Außentreppen
  • Öffnungen sowie vergleichbare Bauteile

Diese Details werden von den Fachplanern der vistona gmbh explizit geplant und mit dem nötigen Fachwissen ausgeführt. Alle Fugenabdichtungen müssen umlaufend dicht ausgeführt und lückenlos eingebaut werden. Der ungeplante Wechsel von einer inneren zu einer äußeren Abdichtung ist nicht fachgerecht und birgt erhebliches Risiko. Bei der Planung werden alle Durchdringungen, Fugen, Öffnungen und Anschlüsse auf das erforderliche Mindestmaß reduziert. Die Abdichtung wird immer bis über den Bemessungswasserstand geplant bzw. ausgeführt. 

Planung und Konstruktion

Bei einer ungedämmten Bodenplatte ist eine Sauberkeitsschicht aus Beton unter der Platte zwingend erforderlich. Ist die Konstruktionen gedämmt, so sind die Fachregeln und Zulassungen der Perimeterdämmung zu beachten. Die Bodenplatte soll möglichst zwängungsfrei ausgeführt werden (z.B. durch mehrlagige Folien, geglättete Sauberkeitsschicht, usw.) um Zwangsspannungen zu minimieren, bzw. zu vermeiden. Um Trennrisse zu vermeiden ist besonderes Augenmerk auf die Betonzusammensetzung, die Betonierabschnitte auf der Baustelle und die Fugenabstände zu legen. Die Fachleute der vistona gmbh stimmen die Bewehrungsführung auf die dichtungstechnischen Anforderungen (Einbau von Fugenbänder, Einbauteilen, usw.) zusammen mit dem Tragwerksplaner ab. Dabei sind Verdichtungsmöglichkeiten (Rüttelgassen) sicherzustellen. Die Überlappung von Bewehrungen insbesondere bei Mattenbewehrungen, ist zu berücksichtigen. Eine Unterschreitung der erforderlichen Betondeckung ist ebenso unzulässig wie eine Verringerung des geplanten lichten Abstandes zwischen oberer und unterer Bewehrungslage. Art und Lage der Abstandshalter sind zu planen. Dabei ist darauf zu achten, dass keine durchgehende Verbindung das Wasser durch das wasserundurchlässige Bauteil leitet. Dies umfasst Blitzschutz, Abstandshalter, Einlagen, Rohrleitungen und alle weiteren möglichen Durchdringungen.

Die Wanddicken von Elementwänden müssen mindestens 30 cm, von Ortbetonwänden mindestens 24 cm betragen. Bodenplatten müssen mindestens 25 cm dick sein. Dies gilt unabhängig von der Beanspruchung und dem Wasserdruck. Schwächungen der WU-Bauteile sind zu vermeiden. Sollten diese zwingend erforderlich sein, sind diese besonders zu planen und zu überwachen um Rissbildung und damit Undichtigkeiten zu vermeiden. Die Betonqualität, Betonzusammensetzung, Zement und Zuschlag müssen bereits bei der Planung auf das jeweilige Bauwerk und dessen Rahmenbedingungen abgestimmt sein. Bei Bauteilen, welche einer Beanspruchung durch Chloride (z.B. Tausalze) ausgesetzt sind (z.B. Tiefgaragen), sind besondere Schutzmaßnahmen zu beachten.

Es ist sicherzustellen, dass es nicht zu einer ungewollten Trennrissbildung kommt. Dabei sind alle maßgeblichen Einwirkungen über die gesamte Nutzungsdauer einzubeziehen. Die Planung – und hierzu gehören insbesondere die rechnerischen Nachweise zur Sicherstellung der maximalen Rissbreite oder der Rissvermeidung – ist Teil der Werkleistung und gehört aus technischer Sicht zum geschuldeten Werk des Planerteams.

Verwendete Produkte

Fugenbänder müssen ausreichend tief in den Beton einbinden. Auf ausreichende Lagesicherung ist zu achten. Im Fugenbereich muss die Betonoberfläche eine ausreichende Rauigkeit aufweisen und die Fugenbänder frei von verbundmindernden Bestandteilen (z.B. Verunreinigungen, Zementschlempe, etc.) sein. Lichtschächte sind druckwasserdicht anzuschließen und fachgerecht zu entwässern oder tagwasserdicht abzudecken (z.B. aufgeständerte Glasabdeckung).

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