Die WU-Richtlinie regelt die Planung und Ausführung von Weißen Wannen.
Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton erfordern bei der Planung einer koordinierten Zusammenarbeit aller Projektbeteiligter. Laut Absatz 4 (3) „sind die folgenden die Wasserundurchlässigkeit beeinflussenden Gesichtspunkte einzeln und in ihrem Zusammenwirken zu berücksichtigen:
Anhand eines Bodengutachtens sind vom Planer die Beanspruchungsklassen gemäß Absatz 5.2 festzulegen „(2) Die Beanspruchungsklasse 1 gilt für drückendes und nichtdrückendes Wasser und zeitweise aufstauendes Sickerwasser. (3) Die Beanspruchungsklasse 2 gilt für Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser.“
Außerdem muss „5.3 (1) […] in Abhängigkeit von der Funktion des Bauwerks und von den Nutzungsanforderungen an das Bauwerk oder Bauteil“ eine passende Nutzungsklasse definiert werden. Für Nutzungsklasse A ist ein Feuchtetransport in flüssiger Form nicht zulässig. Bei einer immer häufiger geforderten hochwertigen Nutzung von Untergeschossen sind weitere bauphysikalische und raumklimatische Maßnahmen in der Planung vorzusehen. In Nutzungsklasse B sind Feuchtstellen auf der Bauteiloberfläche zulässig.
Gemäß Absatz 6.2, Tabelle 1 werden empfohlene Mindestdicken von Bauteilen vorgegeben. Ziffer 6.1 regelt abweichend von DIN EN 1992-1-1, dass „(5) bei Ausnutzung der Mindestdicken nach Tabelle 1 in Abschnitt 6.2 ist bei Beanspruchungsklasse 1 ein Beton mit einem w/z = 0,55 […] und bei Wänden ein Größkorn = 16 mm zu verwenden“ ist.
In der WU-Richtlinie werden außerdem Vorgaben zur Berechnung und Bemessung, zu Bewehrungs- und Konstruktionsregeln, zu Fugenabdichtungen, zur Ausführung sowie zum planmäßigen Dichten von Rissen und Instandsetzung von Fehlstellen.
Nach genauer Festlegung von Beanspruchungs- und Nutzungsklasse kann ein darauf abgestimmter Entwurfsgrundsatz gemäß Absatz 7 gewählt werden.
„(4) Die Anforderungen der Nutzungsklassen können hinsichtlich Trennrissbildung oder Trennrissbreiten unter Zugrundelegung folgender Entwurfsgrundsätze erfüllt werden:
Bei hochwertiger Nutzung ist Entwurfsgrundsatz b) nicht geeignet, da hier die Ausnutzung der Selbstheilung der Risse berücksichtigt wird. Dadurch kommt es am Anfang der Selbstheilung zu einem Wassereintritt was bei hochwertiger Nutzung von Anfang an auszuschließen ist.
Da Trennrisse nie mit Sicherheit ausgeschlossen werden können, sind in jedem Fall im Vorfeld Dichtmaßnahmen für unerwartet entstandene Trennrisse zu planen. Um das Risiko der Trennrissbildung infolge Zwang zu minimieren gibt Absatz 7 (6) Vorschläge: