Zugänglichkeit bei Wassereintritt: Die WU-Richtlinie fordert eine verhältnismäßige Zugänglichkeit an die WU-Bauteile während der gesamten Nutzungsdauer. Wenn dies durch die geplante Nutzung nicht (mehr) möglich ist, muss dies entsprechend in der Planung berücksichtigt werden. Hier sind die Projektleiter der vistona gmbh der richtige Ansprechpartner um dem Bauherrn die Möglichkeiten und Risiken aufzuzeigen und frühzeitig die Gegebenheiten in der Planung mit zu berücksichtigen.
Was bedeutet dies in der Praxis? Bis 1980 wurden Untergeschosse im deutschsprachigen Raum mehrheitlich mit Bitumenbahnen abgedichtet. Nach der Erstellung der Baugrube wurden die Bahnen verschweißt und die Bodenplatte betoniert. Anschließend wurde das Haus gemauert oder betoniert und die Folie an den Wänden ergänzt, geschützt und hinterfüllt. Traten Undichtigkeiten auf, mussten diese aufwendig von Innen abgedichtet werden. Da die PBD Bahnen keinen dauerhaften vollflächigen Verbund mit dem Untergrund aufweisen, trat das Wasser zumeist an mehreren Stellen auf. Wenn man eine Ecke dicht hatte, trat es wo anders wieder auf. Unterhalt und Nutzung war im Schadensfall so gut wie nicht möglich oder nur durch extremen Aufwand wieder instand gesetzt.
Die Weiße Wanne löste dieses Problem und ersetzte die Abdichtung mit Bitumenbahnen. Fehlstellen im Betongefüge oder Ausführungsmängel bei der Fugenabdichtung sowie Bauwerksrisse sind innen sichtbar und können gezielt an der Fehlstelle abgedichtet werden. Diese gezielten Maßnahmen sind systembedingt. Risse können dabei bereits ab einer Breite von 0,1mm wasserführend werden.
Zusammenfassend wurde die Weiße Wanne deshalb eingeführt weil man im Schadensfall den Mangel von innen zielsicher beheben kann, da in den meisten Fällen die Wassereintrittsstelle auch die Wasseraustrittsstelle darstellt.
Die heutige Nutzung der Untergeschosse nimmt uns genau diesen Vorteil wieder. Auf Grund der Aus- und Aufbauten in den erdberührten Bauteilen ist eine Leckortung und Lecksanierung nur noch mit sehr großem Aufwand möglich. Die Abdichtungsebene liegt heute also nicht mehr hinter der Tragkonstruktion aus Mauerwerk und Beton, sondern hinter Schaltschränken, Lüftungsaggregaten, Estrich mit Bodenheizung oder Vormauerungen für Badezimmerarmaturen.
Die Frage der Folgekosten bei Mängeln an Arbeits- und Bewegungsfugen oder Mängeln in der Dichtungsschicht - im Falle einer Weißen Wanne im Betongefüge - ist nicht klar geregelt. Für Bauherren ist die Herstellung der Zugänglichkeit zur Ortung der Leckage ein Mangelfolgeschaden und sollte durch den Unternehmer im Rahmen der Gewährleistung gedeckt sein. Für die Unternehmer muss eine Weiße Wanne, mit oder ohne Zusatzmaßnahmen, immer zugänglich sein um die vorher geplante Sanierung auch ausführen zu können.
In der Praxis sind beide Seiten nicht schuld, da durch einzelne Sätze in Nutzungsvereinbarungen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Gewährleistungsausschlüsse, etc. sich alle absichern und die Haftung von sich weisen, anstatt gemeinsam im Vorfeld die Problematik anzusprechen und zu lösen.
Ziel muss es sein, dass sich Bauherr, Planer und Unternehmer frühzeitig die Zeit nehmen um ehrlich die Risiken und Folgen der gewünschten Planung anzusprechen. Jeder Beteiligte muss sein Risiko transparent kennen. Nur so können wir hochwertige Bauten an den Endnutzer übergeben – als Profis.